Sachverstand und Sympathie müssen nicht teuer sein.
Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5
Schritt 1
Sie wurden unschuldig in einen Unfall verwickelt?
Dann sind Sie Herr des Verfahrens (und nicht die Versicherung)!!
Und Sie haben das Recht, dass Sie wieder so gestellt werden, als hätte es den Unfall nie gegeben.
Schritt 2
Dazu sind aber auch Sie in der Beweispflicht!
Der Schädiger (die Versicherung) muss Ihnen alle Kosten erstatten, die zur Erlangung des Zustandes vor dem Unfall erforderlich sind und die Sie belegen und beziffern können.
Für Ihr Auto benötigen Sie hierzu in der Regel ein Schadensgutachten.
Wenn Sie selbst dabei verletzt wurden, brauchen Sie ein ärztliches Attest.
Schritt 3
In diesem Zusammenhang haben Sie auch das Recht, sich rechtlich vertreten zu lassen. Die vorprozessualen Kosten für einen Rechtsanwalt muss Ihnen schädigerseits erstattet werden.
Schritt 4
Jetzt einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, ist Ihr ureigenstes Recht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Darauf kann die Versicherung (Vertreter des Schädigers) nicht verzichten!
Sollten Sie nun in eine solche Situation verwickelt sein, dann rufen Sie mich bitte an. Es gibt für Sie nun einiges zu beachten. Das Beratungsgespräch hierzu werde ich nicht in Rechnung stellen!
Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung „über den Tisch ziehen“!!
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Schritt 1
Schritt 2
Schritt 3
Schritt 4
Schritt 5
Schritt 1
Sie haben selbst einen Unfall verursacht?
Dann ist es jetzt Ihre Obliegenheitspflicht, den Schaden schnellstmöglich bei Ihrem Versicherer zu melden. Bei den meisten Gesellschaften können Sie dies bereits Online, in jedem Fall aber telefonisch erledigen.
Schritt 2
Für den Schaden am anderen Auto ist Ihre Haftpflichtversicherung zuständig.
Wenn Sie sich im Schadensrecht nicht auskennen sollten, dann lassen Sie bitte in jedem Fall die Schadensabwicklung über Ihre Versicherung laufen. Auch vermeintlich kleinere Schäden. Sie können hinterher Ihren Schadenfreiheitsrabatt wieder „zurück kaufen“.
Schritt 3
Für den Schaden an Ihrem Auto kommt es darauf an, ob Sie eine Voll- oder zumindest eine Teilkaskoversicherung haben.
Wenn ja, dann sprechen Sie die Beauftragung eines Sachverständigen unbedingt mit Ihrem Versicherer ab. Grundsätzlich haben Sie in diesem Fall kein freies Wahlrecht.
Schritt 4
Bestehen Sie aber in jedem Fall auf eine gutachterliche Schadensermittlung und lassen Sie sich nicht auf einen Werkstattkostenvoranschlag oder eine freie Reparaturmöglichkeit ein.
Sie wollen das Fahrzeug ja auch mal irgendwann wieder verkaufen und müssen auch diesen Schaden offenbaren. Mit einem Gutachten in den Unterlagen tut man sich dann damit doch erheblich leichter.
Sind Sie nicht kaskoversichert, so müssen Sie den Schaden an Ihrem Auto selbst tragen!
Sie können aber in jedem Fall bei mir anrufen. Es gibt in beiden Fällen einiges weiteres zu beachten.
Eine erste Telefonauskunft stelle ich üblicherweise nicht in Rechnung!
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Schritt 1
Schritt 2
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Schritt 5
Schritt 1
Sie sind in einen Unfall verwickelt und sind sich über die Schuldfrage nicht sicher?
Dann ist es zunächst einmal Ihre Obliegenheitspflicht, dass Sie den Schaden schnellstmöglich bei Ihrer Versicherung melden. Geben Sie dort an wie es zum Unfall gekommen ist und dass Sie den Teil Ihrer Ersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Bei den meisten Gesellschaften können Sie dies bereits Online, in jedem Fall aber telefonisch erledigen.
Schritt 2
Gegenüber der gegnerischen Versicherung verhalten Sie sich grundsätzlich so, als wäre die Schuldfrage zu Lasten des Unfallgegners bereits geklärt.
Sie gehen also genau so vor, wie es in der Rubrik „nicht schuld“ beschrieben ist.
Schritt 3
Vor der Hinzuziehung eines Sachverständigen und eines Rechtsanwalts sollten Sie dort nachfragen, wie im Bedarfsfall mit Ihrem „Eigenanteil“ verfahren wird.
In diesem Fall ist eine Rechtsschutzversicherung für die Anwaltskosten von erheblichem Vorteil.
Eigenanteile bei den Sachverständigenkosten werden in solchen Fällen häufig über die eigene Vollkaskoversicherung wieder erstattet (wie auch der Teil der Reparaturkosten am Auto, der durch die Haftungsquote von der Gegenseite nicht erstattet wird).
Schritt 4
Unter allen Fällen ist eine Haftungsquote (Schuldteilung) häufig sehr problematisch.
Viel zu oft wird noch an der Unfallstelle vereinbart, dass jeder seinen eigenen Schaden tragen soll. Dies macht aber nur in den wenigsten Fällen Sinn!
Bevor Sie Ihrem Unfallgegner irgendwelche Zugeständnisse machen rufen Sie bitte erst an. Am Telefon können bereits viele Dinge besprochen werden, die Ihnen ansonsten später zum finanziellen Nachteil werden könnten.
Eine erste Telefonauskunft stelle ich auch hier üblicherweise nicht in Rechnung!
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